Afghanistan: Deutscher Islamist ruft auf Video zum Kampf auf


Die dem Umfeld der "Sauerland-Zelle" zuzuordnenden militanten Islamisten Eric Breininger ("Abdul Ghafar al-Almani") und Houssein al-Malla werden derzeit in Afghanistan wegen der Vorbereitung von Anschlägen gesucht. Sie hatten sich vermutlich zuvor in einem Ausbildungslager der "Islamischen Jihad Union" im Nordwesten Pakistans aufgehalten.

Breininger hat sich nun in einem Video zu Wort gemeldet, in dem er auf Deutsch in Deutschland lebende Muslime zum Kampf gegen ISAF und OEF aufruft. Das Video kann man auf dem u.a. von Anhängern der "Islamischen Jihad-Union" genutzten türkischsprachigen Internetauftritt "Sehadet Vakti" abrufen (letztes Drittel des Videos).

Auf der Seite finden sich auch Videos von Cüneyt Ciftci ("Saad Abu Furqan"). Dieser stammt aus Bayern und hatte vor einigen Wochen einen Selbstmordanschlag in Afghanistan verübt, zu dem er sich im Rahmen der "Islamischen Jihad Union" bekannte.

Die amerikanische "NEFA Foundation" hat ein aktuelles Interview mit einem Operateur der "Islamischen Jihad Union" auf ihrer Seite zur Verfügung gestellt.

In Deutschland leben zahlreiche weitere Islamisten mit Verbindung zu militanten Akteuren weitgehend unbehelligt von den Behörden. Es finden zwar sporadische Durchsuchungen statt; jedoch haben die Behörden meist keine rechtliche Grundlage für weitere Maßnahmen.

Aufenthalt und Ausbildung in Lagern militanter Islamisten sind nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin ausdrücklich legal , da u.a. die Bundesjustizministerin der Meinung ist, dass die Islamisten mit ihrer Ausbildung auch spirituelle Zwecke verfolgen könnten. Die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Islamisten, die entsprechende Lager besuchen, sind daher gering.

Umfragen deuten darauf hin, dass insgesamt mehrere zehntausend Muslime in Deutschland mit militanten Akteuren sympathisieren . Im Ausland ausgebildete bzw. dort kämpfende und eventuell überlebende Rückkehrer könnten mittelfristig auch innerhalb Deutschlands zur Bedrohung werden.

(Bild: Eric Breininger alias "Abdul Ghafar al-Almani")

 
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Comments

  • 29 Apr 2008 Delta0219 wrote:
    Der Link zum Video liegt auf der Seite etwas versteckt:

    http://www.sehadetvakti.com/media/video/ici/roportaj.wmv
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  • 29 Apr 2008 xyz wrote:
    er nuschelt aber ganz schön.
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  • 30 Apr 2008 Minerva wrote:
    Breininger trägt nicht den für Salafisten typischen Bart. Ist er um ein westliches Erscheinungsbild bemüht, weil er einen Anschlag z.B. auf ein deutsches Ziel in Afghanistan plant? Mit westlichem Erscheinungsbild, deutschen Sprachkenntnissen und ggf. einer im Internet gekauften Bundeswehruniform würde er einem Ziel möglicherweise sehr nahe kommen.

    Und wer ist die zweite deutschsprachige Person, offenbar mit Migrationshintergrund, auf dem Video? Houssein al-Malla?
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    1. 30 Apr 2008 Orientalist wrote:
      Wenn es nicht al-Malla ist, könnte es auch Zafer Sari sein. Der hat auch ein IJU-Lager besucht, und sein Aufenthaltsort ist unbekannt. Ich meine aber gehört zu haben, dass er zuletzt im Nordirak gesichtet wurde.
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      1. 30 Apr 2008 Minverva wrote:
        Immerhin kommen alle drei (Breininger, al-Malla, Sari) aus Neunkirchen, und ich las die Vermutung, dass Sari sich nach Pakistan abgesetzt habe. Wir werden wohl noch von dem einen oder anderen mehr hören. Beschämend ist nur, dass man zumindest al-Malla problemlos vorher hätte festnehmen können, wenn man denn gewollt hätte.
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  • 30 Apr 2008 califax wrote:
    Die Sache mit dem Verbot ist ein wenig komplizierter. Das Problem ist der Gleichbehandlungsgrundsatz, wegen dem Gesetze sehr allgemein gefasst werden müssen. So gehört es zum Beispiel für etliche religiöse Gruppen der Welt zur normalen religiösen Alltagspflicht, Kampfübungen zu vollziehen und paramilitärisches Training zu absolvieren. Das betrifft zum Beispiel solche Mediensprengsätze wie Schaolin-Mönche oder Ninjas. (Speziell im letzteren Fall nicht die Deppen aus den Filmen, sondern die real existierenden Sekten, die seit dem Ende des japanischen Mittelalters nicht mehr durch Gewalttätigkeit aufgefallen sind, soweit diese nicht im Training westlicher Spezialeinheiten bestehen.)
    Hinzu kommen allgemeine Probleme mit Survivalcamps, Reenactinggruppen, die den Umgang mit Waffen üben, um Schlachten nachzustellen, private Waffensportvereine aus dem Ausland, etc.
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    1. 30 Apr 2008 Weblog SiPol wrote:
      Man lernt nie aus!

      Man schafft es aber doch auch, bei politischen Gruppierungen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen und trotzdem gegen Extremisten vorzugehen. Warum geht das bei militanten Islamisten nicht?
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      1. 30 Apr 2008 califax wrote:
        Das Problem passt in ein Wort: Gesinnungsstrafrecht. Wie weist man eine Absicht nach? Der einzige Unterschied zwischem einem privaten Sicherheitsdienstleister bzw. einem - sagen wir mal - Ninpo-Schüler und einem Terroristen ist die Absicht, die Kenntnisse für eine terroristische Aktion nutzen zu wollen. Die Ausbildung selbst, von der spirituellen Schulung über das Beschatten von Zielpersonen hin zur Sachkenntnis von Waffen, Attentatstaktiken und Sprengstoffen, ergibt keinen formalen Unterschied.
        Der einzige echte Unterschied ist die Absicht, die Gesinnung.
        Und wie beweist man die vor Gericht ohne Hellseher?
        Und was macht man mit Leuten, die z.B. von der CIA irgendwo auf der Welt trainiert werden, weil das zu irgendeinem schmutzigen Kleinkrieg gehört? Besonders wenn das nun auch radikale Moslems sind? ;)
        Die Verwicklungen und Probleme sind enorm. Es gibt ja deshalb bei den Juristen eine neue Debatte um das Feindstrafrecht. Aber das hängt an zwei Sachen: entweder hat man Gesinnungsstrafrecht, also die Wahl zwischen Beweisnot und Willkür, oder man hat "Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen", also einen massiven Verstoß gegen das Prinzip 'in dubio pro reo' *PLUS* einige Probleme des Gesinnungsstrafrechts. Also eigentlich dasselbe in grün.
        Ein gangbarer Weg könnte über die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation sein. Die müsste entsprechend definiert werden, was - siehe oben - auch schon wieder knifflig sein kann.
        Also kurz gesagt: am praktikabelsten wäre es, die Leute direkt vor Ort im Ausbildungslager als militärische Ziele zu bekämpfen.
        Ist jetzt aber auch keine so tolle Sache für einen Rechtsstaat...
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